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Projektförderung: „Europäisches Kulturerbejahr 2018"


Die Europäische Union hat das Europäische Kulturerbejahr 2018 (ECHY 2018) ausgerufen, weil das kulturelle Erbe ein unverzichtbarer Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen wie auch lokalen Identität ist und dessen Erhalt und die Entwicklung ein permanentes Engagement und gemeinsames Handeln erfordern.

Im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres ruft die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Projektförderung auf:

„Europäisches Kulturerbejahr 2018: Europäisches Kulturerbe in Berlin erleben!“

Es sollen konzeptionelle und kommunikative Projekte gefördert werden,

  • die zur öffentlichen Wahrnehmung des kulturellen Erbes beitragen und sich mit seinem Schutz und nachhaltigen Erhalt beschäftigen,

  • einen europäischen Bezug aufweisen und

  • zugleich in Berlin verankert sind,

  • die aktive Teilhabe am Kulturerbe generieren, indem sie es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen und

  • die sich im Besonderen an Kinder und Jugendliche richten.

Fördermittel können grundsätzlich in Höhe von mindestens 2.500 EUR bis zu maximal 10.000 EUR beantragt werden. Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde bis zum 27. April 2018 per Post und digital einzureichen.

Adressat und Ansprechpartner der Anträge:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa z.Hd. Herrn Sebastian Wormsbächer Brunnenstr. 188-190 10119 Berlin

Sebastian.Wormsbaecher@Europa.berlin.de

Den vollständigen Aufruf mit Fördergegenstand und Kriterien

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