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Gericht kippt drei verkaufsoffene Sonntage in Berlin


Die Senatsverwaltung hatte u. a. zur Berlinale einen offenen Sonntag festgelegt. Nach dem Gerichtsurteil freut sich Ver.di; Berlins Einzelhandelchef ist entsetzt. (Olaf Wedekind)

Entspannt einkaufen gehen an einem Sonntag, das könnte schon ab 2018 in Berlin der Vergangenheit angehören. In seiner Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht jetzt verfügt, das die Läden zur Grünen Woche (28. Januar), Berlinale (18. Februar) und ITB (11. März) geschlossen bleiben müssen. Geklagt hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.

Begründung der Richter: Die Ereignisse hätten keine „berlinweite Bedeutung“, die ein öffentliches Interesse an einer ausnahmsweisen Ladenöffnung am Sonntag“ rechtfertigen würden.

Einzelhandel entsetzt, Gewerkschaft erfreut

Berlins Einzelhandelschef Nils Busch-Petersen (54) ist entsetzt. Zur B.Z. sagt er: „Wenn das Gericht auch in der Hauptsache dabei bleibt, hätte das weitreichende Folgen für den Handels- und Tourismus-Standort Berlin.“ Er rechnet dann mit 1000 bis 2000 Stellen im Handel, die gefährdet wären.

Verdi-Sprecher Andreas Splemann (58) dagegen ist erfreut. „Es gibt keinen Anlass, warum etwa zur Berlinale Möbelhäuser und Elektronikfachmärkte geöffnet sein müssen.“

Nach dem Ladenöffnungsgesetz kann der Senat acht von zehn Sonntags-Öffnungen vorgegeben, zwei weitere sind wichtigen Ereignissen in Bezirken vorbehalten. Verdi-Mann Splanemann sieht diese Regelung jetzt auf der Kippe. „Die bisherige Genehmigungspraxis des Senats ist fragwürdig und muss auf ein neues, rechtssicheres Fundament gestellt werden.“

Die Senatsarbeitsverwaltung will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Quelle: BZ Berlin

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