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Menschenmuseum klagt gegen Bezirk – dürfen die Leichen bleiben?


(von Katrin Bischoff)

Der nun schon einige Jahre währende Streit um die Ausstellung menschlicher Präparate am Alexanderplatz geht in die nächste Runde. Am Dienstag treffen sich die Parteien erneut vor Gericht - diesmal vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Kläger ist ein privates Institut, das in Heidelberg ansässig ist, und gegen das Bezirksamt von Mitte zu Felde zu ziehen.

Menschliche Plastinate waren bereits mehrfach in einer Wanderausstellung ausgestellt worden - in zahlreichen deutschen Städten, darunter auch dreimal in Berlin. Im Jahr 2015 wurde erstmals eine Dauerausstellung im Gebäude des Fernsehturms geplant. Sie sollte den Namen "Körperwelten Museum Berlin" tragen, dafür wurde eine Betreibergesellschaft gegründet. Das Bezirksamt Mitte verbot diese Ausstellung zunächst mit dem Verweis auf das Berliner Bestattungsgesetz. Auch eine Ausnahmegenehmigung lehnt die Behörde ab.

Dagegen zog die Betreibergesellschaft vor das Verwaltungsgericht - die Klage hatte im Dezember 2014 in erster Instanz Erfolg. Das Museum wurde daraufhin im Februar 2015 eröffnet. In zweiter Instanz wies das Oberverwaltungsgericht die Klage jedoch ab. Die Richter argumentierten, dass die Plastinate Leichen oder Leichenteile seien und damit deren öffentliche Ausstellung der Genehmigungspflicht nach dem Bestattungsgesetz unterliege. Zudem könnten sich die Macher des Museums nicht darauf berufen, dass es sich bei den Ausstellungsstücken um wissenschaftliche Präparate handelt - denn der Betreiber sei kein anatomisches Institut. Letztlich sei die Herkunft der Exponate nicht lückenlos nachvollziehbar.

Ein Verhandlungstag vorgesehen

Das Bezirksamt hatte daraufhin dem Betreiber des Menschenmuseums mit einem Zwangsgeld von 6000 Euro pro Öffnungstag der Ausstellung gedroht. Wogegen dieser nun Klage beim Verwaltungsgericht einreichte. Wie das Gericht mitteilte, mache der Kläger geltend, dass die vom Oberverwaltungsgericht aufgestellten Vorgaben für eine öffentliche Ausstellung von Leichen erfüllt seien.

Das Museum werde nun nicht mehr von einer GmbH, sondern von dem Kläger betrieben - ein anatomisches Institut für wissenschaftliche Zwecke. Zudem seien die 13 bisher ausgestellten Ganzkörperplastinate und die inzwischen ausgetauschten rund 120 Teilkörperexponate mit den entsprechenden Einwilligungsunterlagen der Körperspender versehen worden. Laut Gericht argumentiert das Institut, dass das Bezirksamt mit der Androhung auf Zwangsgeld die Wissenschaftsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Für das Verfahren ist bisher ein Verhandlungstag vorgesehen. Vertreter des Instituts und des Bezirksamtes werden zu der mündlichen Verhandlung erwartet.

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