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Bist du vom Amt in Berlin-Mitte, parkst du immer noch für lau


Seit fünf Jahren berichtet die B.Z. immer wieder von den Ausnahmegenehmigungen für Mitarbeiter des Bezirksamtes Mitte. Die aktuellen Zahlen zeigen: Es hat sich nichts geändert. ( von Katharina Metag)

Der Parkplatz vor dem Rathaus in Mitte ist voll. Doch normale Tickets sieht man hinter den Windschutzscheiben kaum. Dafür liegen in Dutzenden Autos – gut sichtbar – Ausnahmegenehmigungen. Und zwar: für die Mitarbeiter des Bezirksamts!

„Biste vom Amt, parkste füa lau“, deckte die Berlinisch-B.Z. bereits vor fünf Jahren auf. Und geändert hat sich an diesem Ärgernis bis heute NICHTS. Die B.Z. hat wieder nachgezählt: Am Montag, 8. Mai 2017, waren es 51 Privatwagen mit Sonderrechten, am Mittwoch, 31. Mai, 28 und am Donnerstag vor Pfingsten immerhin noch 23. Im Vergleich dazu das Ergebnis von 2012: Da hatten bis zu 73 Autos eine Ausnahmegenehmigung für den Parkplatz an der Berolinastraße, 2015 bis zu 50.

Gratis-Parken nur mit guten Gründen

Vor fünf Jahren schob Bezirksstadtrat Carsten Spallek (45, CDU) die Schuld auf seinen Vorgänger. Der heißt Stephan von Dassel (50, Grüne) und ist seit Oktober 2016 Bezirksbürgermeister von Mitte.

Dabei sind diese Genehmigungen für Normal-Berliner alles andere als leicht zu bekommen. Wer Gratis-Parken möchte, muss gute Gründe nachweisen. Grundsätzlich muss das Fahrzeug für eine Arbeit genutzt werden, die ein Auto notwendig macht, etwa ein Handwerker.

Warum werden am Rathaus in Mitte aber so offensichtlich die Rathaus-Mitarbeiter bevorzugt? Ausgerechnet dort, wo auch die Behörde sitzt, die die Ausnahmen vergibt und ausstellt.

Verwaltungschef von Dassel rechtfertigt Ausnahmen

Verwaltungschef von Dassel begründet die hohe Zahl der Genehmigungen in seinem Amt mit Schichtarbeit und gesundheitlichen Problemen seiner Mitarbeiter. Insgesamt hätten 95 von ihnen solche Park-Ausnahmen: 36 aus betrieblichen Gründen, 48 wegen Gesundheits-Problemen, elf wegen Schichtarbeit.

„Die Kollegen treten ihre Heimfahrt erst nach Dienstende und somit nach 24 Uhr an“, rechtfertigt von Dassel die Ausnahmen. Um 0.10 Uhr stand auf dem Parkplatz des Bezirksamts übrigens nicht ein Fahrzeug mit Sondergenehmigung.

Quelle: BZ -Berlin

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