Berlin Wahl muss in 2023 komplett wiederholt werden
„Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen insgesamt für ungültig erklärt. Diese Wahlen müssen daher in ganz Berlin wiederholt werden. Es sind Fehler in der Vorbereitung und Durchführung passiert, die nicht hätten passieren dürfen. Wir respektieren die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs. Wie angekündigt werden wir als Senat keine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Das ist für Berlin eine schwierige und herausfordernde Situation, gerade in der aktuellen Krise. Unsere Aufgabe ist es, mit der Entscheidung respektvoll und verantwortungsvoll umzugehen. Ich habe den Senat auch deshalb gebeten, am heutigen Mittwochabend zu einer Sondersitzung zusammenzukommen. Ebenfalls wie angekündigt werde ich morgen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus im Wege einer Regierungserklärung ausführlich Stellung zur aktuellen Lage beziehen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass zukünftige Wahlen reibungslos verlaufen. Daran arbeiten wir seit Monaten gemeinsam mit den Berliner Bezirken intensiv und werden dafür weder organisatorischen noch finanziellen Aufwand scheuen. Auch wenn wir jetzt eine Wiederholungswahl vorbereiten, wird der Berliner Senat in der Krise handlungsfähig bleiben und gemeinsam mit den Bezirken, den sozialen Einrichtungen, der Zivilgesellschaft und der Berliner Wirtschaft dafür Sorge tragen, die Berlinerinnen und Berliner gut durch diese Krise zu bringen.“
[Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey]
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