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Friedrichstadt-Palast jetzt denkmalgeschützt

Wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung und als Beispiel der sozialistischen Postmoderne wurde der Friedrichstadt-Palast von der Berliner Kulturverwaltung und dem Landesdenkmalamt unter Denkmalschutz gestellt. Der Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer, Intendant Dr. Berndt Schmidt und Landeskonservator Dr. Christoph Rauhut haben das frisch gekürte Denkmal an der Friedrichstraße vorgestellt.


Als letzter Repräsentationsbau vor Mauerfall und Wiedervereinigung stelle der 1984 neu eröffnete Friedrichstadt-Palast gleichzeitig den Höhe- und Endpunkt der Epoche der DDR-„Paläste“ dar.

Den Architekten ist es damals gelungen, ein künstlerisch einmaliges Gebäude mit hohem Wiedererkennungswert zu schaffen. Anklänge des Jugendstils und Art déco treffen auf die „Platte“ als technisches und gestalterisches Merkmal.


Seit Eröffnung des Friedrichstadt-Palasts am 27. April 1984 gilt er mit einer Gästezahl von über einer halben Million im Jahr als die meistbesuchte Bühne der Hauptstadt. Der Entwurf von Manfred Prasser, Jürgen Ledderboge und Walter Schwarz entstand unter Leitung von Erhardt Gißke, dem Generaldirektor der Baudirektion Berlin beim Ministerium für Bauwesen.


Erst im vergangenen Jahr feierte der Palast sein 100-jähriges Bühnenjubiläum. Unter Denkmalschutz stehen nun alle Bereiche des Gebäudes, neben dem Äußeren auch Foyer und Zuschauersaal mit der Bühne.


Nach Abschluss der vorgezogenen Lüftungssanierungsmaßnahmen wird der Palast am 2. Januar 2021 wieder seinen regulären Spielbetrieb aufnehmen.


Landeskonservator Dr. Christoph Rauhut, Kultursenator Dr. Klaus Lederer und Intendant des Friedrichstadt-Palastes Dr. Berndt Schmidt (v.l.).

Foto: Pedro Becerra

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