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WLAN-Haftung: Halbherziges BGH-Urteil


Der Bundesgerichtshof hat erneut zur WLAN-Störerhaftung entschieden und der Handelsverband sieht das Urteil kritisch: Handelsunternehmen, die ihren Kunden WLAN anbieten, haben zwar jetzt einerseits die notwendige Rechtssicherheit, nicht für illegale Downloads ihrer User verantwortlich gemacht zu werden. Andererseits aber herrscht nach dem Urteil Unsicherheit, ob WLAN-Anbieter zur Sperrung oder Verschlüsselung gezwungen werden können.

„Für den Handel ist entscheidend, dass WLAN-Angebote nicht verpflichtend mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssen. Denn dann ist es den meisten Kunden zu mühsam, sich einzuloggen. Gerade eigentlich zeitsparende digitale Angebote wie Mobile Payment verlieren damit ihren Wert“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Für den stationären Handel ist WLAN von großer Bedeutung. Denn Innovationen wie die Navigation in den Geschäften oder mobile Bezahlung setzen voraus, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft Zugriff auf das Internet haben.

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